Polizeistundenverlängerung
Öffentliche Veranstaltungen dürfen unter Vorbehalt allfälliger weiterer gesetzlicher Bestimmungen ohne Bewilligung von 06.00 bis 24.00 Uhr - freitags und samstags bis 01.00 Uhr - durchgeführt werden. Für die Öffnungszeiten von Restaurants etc. gelten die gleichen Zeiten.
Diese Zeiten können bis längstens 03.00 Uhr verlängert werden. Bei der Überprüfung der Bewilligungsfähigkeit werden insbesondere der Lärmschutz und die nachbarlichen Gegebenheiten herangezogen.
Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Einhaltung der Nachtruhe und die Bestimmungen des Jugendschutzes sowie die notwendigen Sicherheitsmassnahmen gewährleistet sind. Dafür ist die Gemeindepolizei zuständig und das Gesuchsformular können Sie hier herunterladen.