Offenlegung von Personendaten
Die Bekanntgabe von Personendaten unterliegt der DSGVO und dem nationalen Datenschutzgesetz. Dabei werden strenge Vorgaben an die Bekanntgabe gestellt. Zur Anfrage von Personendaten stellen wir dieses Formular bereit.
Ihre Anfrage wird geprüft. Die Bearbeitung erfolgt durch die fachlich zuständige Stelle. Wir behalten uns vor, Ihre Anfrage je nach Rechtslage nicht oder nur teilweise zu beantworten. Sie erhalten auch in einem solchen Fall eine Rückmeldung. Für Werbung oder religiöse Zwecke dürfen keine Daten bekannt gegeben werden.
Unsere Antwort werden wir Ihnen wo notwendig mit verschlüsselter E-Mail zukommen lassen. Falls Ihr IT-System bereits mit Verschlüsselung arbeitet, bemerken Sie nichts davon. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie eine E-Mail erhalten mit dem Vermerk, dass Sie ein Passwort von uns bekommen. Dieses können wir Ihnen telefonisch oder via SMS bekannt geben. Bitte geben Sie uns deshalb Ihre (Mobile-) Nummer bekannt.
Alle Daten, die Sie in dieses Online-Formular eingeben, welches elektronisch übermittelt wird, werden nach Auswahl der Funktion „Senden“ einschliesslich Datum und Uhrzeit des Einreichens auf den Systemen der Gemeinde Schaan dauerhaft gespeichert. Die in Online-Formularen eingegebenen Daten werden verschlüsselt (HTTPS) übertragen. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und deren Abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO durch uns verarbeitet. Die uns im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelten Daten werden ausschliesslich zur Anfragebearbeitung verarbeitet. Diese Daten dienen ausschliesslich dem Zweck, der aus dem Online-Formular herausgeht, sowie zur Abklärung von technischen Problemen und zur Informationssicherheit; sie werden weder anderweitig ausgewertet noch mit anderen Daten verknüpft.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Sie dürfen ausschliesslich für den oben angegebenen oder einen durch Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei einem erheblichen Aufwand für die Bekanntgabe stellen wir eine Gebühr in Rechnung. Darüber werden wir aber vorgängig mit Ihnen in Verbindung treten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.