Grundverkehrsgeschäfte
Jede Änderung der Eigentumsverhältnisse (unbebaute oder bebaute Grundstücke sowie Gebäude und Stockwerkeigentum) sowie Dienstbarkeiten (z.B. Wegrecht, Durchleitungsrecht) ist im Liecht. Grundbuch einzutragen.
Zuständig dafür ist das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch, in Vaduz. Die rechtlichen Vorschriften (Grundverkehrsgesetz und -verordnung) finden Sie auf der Webseite.