Abzahlungsvereinbarung
Dieser Antrag stellt noch keine verbindliche Abzahlungsvereinbarung dar. Der Entscheid der Gemeindekasse wird Ihnen schriftlich zugestellt. Gemäss Steuergesetz (SteG Art. 114) ist für Steuerbeträge, die nicht fristgerecht entrichtet werden, ein Verzugszins von 4.5% (SteV Art. 45) zu bezahlen.