Gemeindevorstehung
Besprechungstermine mit dem Gemeindevorsteher können im Gemeindesekretariat vereinbart werden. Das Büro des Vorstehers befindet sich im Rathaus.
Aufgaben des Gemeindevorstehers
Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes leitet der Gemeindevorsteher die Verwaltung, sorgt für den Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse und beaufsichtigt Gemeindeanlagen und Bauwerke. Er sorgt für den Vollzug von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nach Massgabe der Gesetze unter Aufsicht und Weisung der staatlichen Behörden. Der Gemeindevorsteher ist berechtigt, Ausgaben für den Gemeindehaushalt im Einzelfall bis zu 30'000 Franken vorzunehmen. Er steht der örtlichen Polizei vor und sorgt für Ruhe, Sicherheit und Ordnung.
Zeichnungsregelung
Der Gemeindevorsteher vertritt die Gemeinde nach aussen in allen Zivilrechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Er zeichnet die Geschäfte, die in seinen Aufgabenbereich fallen, und jene, die Angelegenheiten des Gemeinderates sind und für die ein Gemeinderatsbeschluss vorliegt, allein, alle anderen gemeinsam mit einem Mitglied des Gemeinderates.
Stellvertretung
Vorsteher Daniel Hilti wird bei Verhinderung durch Vizevorsteher Markus Beck vertreten, wenn auch diese verhindert ist, durch das an Lebensjahren älteste Mitglied des Gemeinderates.