Landgericht
Das Fürstliche Landgericht mit Sitz in Vaduz ist in Liechtenstein die erste Instanz der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es entscheidet in Zivil- und Strafverfahren.
Dienstleisungen
- Amtsbestätigung
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Pfändungsregisterauszug
- Rechtskraftbestätigung
- Testamenterstellung
- Unterschriftenbeglaubigung
- Strafregisterbescheinigung
- Exekutionen / Betreibungen
Öffnungszeiten Schalter
Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr