Zuzug nach Liechtenstein
Wenn Sie nach Liechtenstein ziehen möchten, sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen. Zuständig ist das Ausländer- und Passamt des Landes Liechtenstein.
Es wird unterschieden, ob Sie:
- in Liechtenstein wohnen und arbeiten möchten.
- in Liechtenstein wohnen möchten, ohne erwerbstätig zu sein.