Es können pro Kalenderjahr Anträge bis zur Gesamtsumme von CHF 150 pro bezugsberechtigte Person beantragt werden. Alle Anträge werden durch die Gemeindekasse geprüft und ab erreichter Grenze abgelehnt oder anteilsmässig vergütet. Lernende und Studierende bestätigen mit dem Einreichen des Antrags diesbezüglich die Richtigkeit ihrer Angaben. Es werden Stichproben durchgeführt.