Heirat
Ehevorbereitung
Wenn Sie in Liechtenstein heiraten wollen, wenden Sie sich an das Liecht. Zivilstandsamt in Vaduz. Dies können Sie frühestens 6 Monate und müssen Sie spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin machen.
Voraussetzungen
Um im Fürstentum Liechtenstein heiraten zu können, muss der Bräutigam oder die Braut entweder die liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen oder den ständigen Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein haben. Beide Brautleute müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ablauf
Wenn Sie über alle erforderlichen Dokumente verfügen, können Sie beim Liecht. Zivilstandsamt einen Termin vereinbaren. Anschliessend wird Ihr Eheversprechen "öffentlich verkündet", indem es während 14 Tagen öffentlich an Ihrem Wohnort und beim Liecht. Zivilstandsamt ausgehängt wird.
Trauung
Die Trauungen finden nur beim Liecht. Zivilstandsamt in Vaduz statt (ausser bei krankheitshalber, ärztlich bezeugter Verhinderung). Termine sind jeweils Mittwoch und Freitag, 10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, halbstündlich. Dazu müssen mindestens zwei volljährige Zeuginnen oder Zeugen anwesend sein. Die Trauung kann in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache vorgenommen werden, der Beizug eines Dolmetschers ist natürlich möglich.
Kirchliche Trauung
Eine kirchliche Trauung im Fürstentum Liechtenstein ist nur möglich, wenn die Eheschliessung vorher beim Liecht. Zivilstandsamt stattgefunden hat. Für eine religiöse Traufeierlichkeit muss dem Geistlichen der Eheschein des Zivilstandsamts vorgewiesen werden. Ehescheine sind beim Liecht. Zivilstandsamt erhältlich, sofern die Eheschliessung in Liechtenstein stattgefunden hat. Liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland geheiratet haben und deren Ehen ordnungsgemäss beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt registriert worden sind, können beim Liecht. Zivilstandsamt einen Eheschein erhalten.