Todesfall - Was tun
Ein Todesfall ist ein trauriger Anlass, stellt aber einen natürlichen Teil unseres Lebens dar. Für die schwierige Zeit kurz nach einem Todesfall geben wir Ihnen hier gerne Hilfestellung.
Die Fa. Kintra Bestattungsinstitut hat eine Broschüre "Todesfall - was ist zu tun" erstellt. Diese können Sie auch bei der Gemeindeverwaltung Schaan in Papierform beziehen.
Vorgehen bei einem Todesfall
Nehmen Sie mit einem Arzt Kontakt auf, dieser stellt den Totenschein aus. Für die Vorbereitung der Beerdigung bzw. Kremation (inkl. Einsargung, Aufbahrung, Transport etc.) kontaktieren Sie ein Bestattungsinstitut. Für die Beerdigung selbst ist auf jeden Fall, unabhängig vom religiösen Bekenntnis, mit dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen. Dieses sorgt auch für die Information an die Gemeindeverwaltung.
Meldung
Jeder Todesfall eines liechtensteinischen Staatsangehörigen oder Ausländers mit Wohnsitz in Liechtenstein muss beim Liecht. Zivilstandsamt registriert werden. Bitte nehmen Sie direkt mit dem Zivilstandsamt in Vaduz Kontakt auf.
Bitte setzen Sie sich bei einem Todesfall mit einer der folgenden Personen bzw. Stellen der Gemeindeverwaltung in Verbindung:
- Pfarramt Schaan (+423 / 232 16 71)
- Mesmer (+423 / 794 72 72)
- Einwohnerkontrolle Schaan (+423 /237 72 20)
Todesschein
Erst nachdem die Registrierung des Todes erfolgt ist, kann beim Liecht. Zivilstandsamt ein Todesschein bestellt werden. Dieser wird meist für Versicherungen, Banken, AHV etc. benötigt.
Beerdigung
Die Beerdigungen finden auf dem Friedhof in Schaan statt. Die Urnengräber befinden sich ebenfalls hier.
Bestattungsinstitute
Folgende Bestattungsinstitute bieten ihre Dienste an:
Kintra Bestattungsinstitut
Rietweg 2
9495 Triesen
Tel.: +423 392 37 33
Marxer Bestattungsinstitut Anstalt
9492 Eschen
Tel.: +423 373 12 82
Friedhofordnung
Die Friedhofordnung können Sie herunterladen (siehe Download) oder bei der Gemeindebauverwaltung (+423 / 237 72 40) beziehen. Für administrative Fragen, wie z.B. Gräberauflösung etc., wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Gemeindebauverwaltung.
Bestattungswunsch
Es besteht die Möglichkeit, bei der Gemeinde seinen eigenen Bestattungswunsch zu hinterlegen (she. Download.
Die Pfarrei wird bei Bekanntwerden des Todesfalls die Hinterbliebenen über den Inhalt dieses Formulars bzw. über den Bestattungswunsch und die getroffene Anordnung ausführlich informieren. Die Gemeinde bzw. die Pfarrei kann die Umsetzung jedoch nicht garantieren, sofern die Hinterbliebenen anders entscheiden sollten. Entsprechend wird empfohlen, die persönlichen Wünsche auch anhand einer Kopie dieses Formulars im Familienkreis zu besprechen.
Ein Ort für Sternenkinder
Auf dem Friedhof in Vaduz wurde 2016 das Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder eingeweiht. Dieses Grab wurde auf Initiative des Vereins Sternenkinder Liechtenstein realisiert.
Auf einer Blumenwiese – zwischen zwei grossen Findlingen – haben die Sternenkindereine würdige Ruhestätte. Ein begehbarer Sternenweg verbindet die beiden Findlinge miteinander und im Boden des Sternenwegs sind Bronzesterne verschiedener Formen und Grössen im Gedenken an die zu früh verstorbenen Kinder eingelassen. Einer der beiden Findlinge trägt die Inschrift: «Wenn du bei Nacht in den Himmel schaust, wird es dir sein, als lachen alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein wirst Sterne haben, die lachen können», von Antoine de Saint-Exupery.
Offen für alle
Der Verein Sternenkinder in Liechtenstein ist eine Gruppe von Frauen und Männern, die ein Kind oder mehrere Kinder während der Schwangerschaft oder bei der Geburt verloren haben. Die Vereinsmitglieder unterstützen Mütter und Väter in Liechtenstein, welche diese schmerzliche Erfahrung machen mussten. Die meisten Betroffenen erleben in dieser schwierigen Situation ein Chaos an Gefühlen und müssen gleichzeitig wichtige Entscheidungen treffen. Entscheidungen, die später meist nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Für die Verarbeitung des Verlustes kann es hilfreich sein, das Kind an einem liebevoll gestalteten Ort zu bestatten. Im Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder auf dem Friedhof in Vaduz ist dies möglich. Das Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder steht Betroffenen aus allen Gemeinden des Landes, unabhängig von ihrer Konfession, offen.
Melden Sie dem Krankenhaus, in dem Sie nach dem Verlust des Kindes behandelt werden, dass ihr Kind im Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder in Vaduz bestattet werden soll. Das Krankenhaus wird alles Weitere veranlassen und es entstehen keine Kosten für Sie.
Wenn Sie ein Kind nach der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche verloren haben, können sie es auch auf dem Friedhof ihrer Wohngemeinde bestatten. Informieren Sie sich bei der Friedhofverwaltung (Gemeindebauverwaltung) ihrer Wohngemeinde.
Informationen
Weitere Informationen zu Sternenkindern erhalten Sie beim Verein Sternenkinder in Liechtenstein, Dorfstrasse 70, 9495 Triesen, oder im Internet unter www.sternenkinder.li, E-Mail .
Wenn Sie ein Gespräch oder Hilfe nach einem Kindesverlust benötigen, wenden Sie sich an die Beratungsstelle www.schwanger.li, Telefon 0848 00 33 44 und / oder an das Personal im Krankenhaus.