Baugesetz
Für jede und jeden, der in Liechtenstein einen Neu-, Um- oder Anbau eines Gebäudes plant, ein Gebäude anders nutzen möchte als bislang (z.B. aus einer Wohnung Büroräume machen möchte), ein Haus abbrechen oder renovieren möchte, benötigt dafür eine Bewilligung.
Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindebauverwaltung gerne weiter. Für die definitive Bewilligung ist das Amt für Bau und Infrastruktur des Landes zuständig. Informationen über die Vorschriften des Landes erhalten Sie auf den Internet-Seiten beim Amt für Bau und Infrastruktur.