Die erste Anlaufstelle bei Streit und Zwist
Bis weit ins 20. Jahrhundert war die Drohung mit einem Gang vor den Vermittler eine ernste Angelegenheit. Er war in seinem Dorf die erste gerichtliche Instanz, wobei seine Aufgabe, wie der Name schon sagt, das Vermitteln und nicht das Richten oder Aburteilen war. Doch mit den Zeiten änderten sich die Bedürfnisse, und das Amt wurde 2015 abgeschafft.
Schon die frühneuzeitlichen Geschworenen, entfernt mit heutigen Gemeinderäten vergleichbar, in den Dörfern hatten die Aufgabe, bei Streitigkeiten Frieden zu stiften. Schriftlich fixiert wurde die Pflicht der Ortsgerichte zur gütlichen Beilegung von Streitsachen erstmals in § 35 der Gerichtsinstruktion von 1810. In den Gemeindegesetzen von 1842 und 1864 waren derartige Kompetenzen für die lokalen Amtsträger zwar nicht mehr enthalten. 1884 wurde dann aber im Landtag anlässlich der Erlassung von Zusatzbestimmungen zur Strafprozessnovelle von 1881 erstmals die Errichtung von Vermittlerämtern beantragt.
Doch erst im Zusammenhang mit der Beratung der Zivilprozessordnung wurde ab 1911 von Wilhelm Beck und dem Feldkircher Landesgerichtsrat Martin Hämmerle ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der sich an das Vorarlberger Vermittleramtsgesetz von 1909 anlehnte, aber auch schweizerische Bestimmungen übernahm. Die Institution der Vermittler wurde schliesslich 1916 auf Grundlage des Gesetzes über die Vermittlerämter eingeführt. Die Vermittler selbst standen unter der Aufsicht des Landgerichts und mussten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in Ehrenbeleidigungssachen angerufen werden, bevor eine Partei an das Gericht gelangen konnte. Blieb der Rechtsstreit ungelöst, konnte die betreffende Partei einen Leitschein verlangen und eine Klage beim Landgericht einbringen. Zuständig war jeweils das Vermittleramt am Wohnsitz des Beklagten. Es gab jedoch zahlreiche Ausnahmen, in denen eine Vermittlungsverhandlung nicht stattzufinden hatte. Der Vermittler war zudem eine Urkundsperson, welcher die öffentliche Beurkundung und die amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften oblag.
Regierung für Reform, Justiz für Abschaffung
Jede Liechtensteiner Gemeinde bildete ab Inkrafttreten des Gesetzes einen eigenen Vermittleramtskreis. Lediglich Schaan und Planken waren zwischen 1916 und 1919 zusammengeschlossen. Die Vermittler und ihre Stellvertreter wurden ab 1916 alle drei Jahre und 2010 einmalig für fünf Jahre in Gemeindewahlen bestimmt. Spätestens ab den 1920er-Jahren waren die Vermittler den politischen Parteien zugeordnet und wurden von diesen auch vorgeschlagen.
Konnten zwischen 1993 und 1997 noch rund 20 bis 25 Prozent der anfallenden bürgerlichen Rechtssachen vor den Vermittlern gelöst werden, waren es zwischen 2010 und 2014 nur noch um die 10 Prozent der Fälle. Bei den Sühneverfahren in Ehrenbeleidigungsangelegenheiten zeigte sich ein ähnliches Bild. 2014 wurden 57 von 440 bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie eine von drei Ehrenbeleidigungen und Körperverletzungen auf diese Weise geklärt. Ausserdem erfolgten 1754 Unterschriftenbeglaubigungen und zehn Beurkundungen. Obwohl von der Regierung 2014 eine Reform des Vermittleramts vorgeschlagen wurde, sprachen sich die Staatsanwaltschaft, das Landgericht sowie der Oberste Gerichtshof für deren vollständige Abschaffung aus. Dies geschah am 4. Dezember 2014, wobei die Vermittler noch bis Mitte 2015 im Amt blieben. Ihre notariellen Aufgaben übernahm in der Folge das jeweilige Gemeindesekretariat – und die Drohung «I züch di vora Vermittler» hatte endgültig ihre zuvor schon geschmälerte Wirkung verloren.
Die Schaaner Vermittler
Endete es nicht mit dem Tod des Mandatars, wie bei Rudolf Quaderer, Bruno Quaderer und Engelbert Beck, wurde das Vermittleramt in Schaan in der Regel über mehrere Mandatsperioden und viele Jahre ausgeübt. So kommt es, dass in einem knappen Jahrhundert, in welchem die Institution Bestand hatte, lediglich zehn Personen als Vermittler wirkten. Zweimal lehnten die gewählten Vermittler eine Fortsetzung ihres Dienstes aber auch ab. So geschehen ist dies bei Johann Hilti 1940 und Rupert Quaderer 1943. Beide Male wurde eine Nachwahl notwendig. 1943 gelang es aber, Johann Hilti davon zu überzeugen, das Amt, das er drei Jahre zuvor abgelehnt hatte, nochmals anzunehmen.
Die Vermittler im Überblick
- 1916–1922 Rudolf Quaderer
- 1922–1924 Johann Hilti
- 1925 –1928 Alois Jehle
- 1928–1940 und 1943–1947 Johann Hilti
- 1940–1943 Rupert Quaderer
- 1947–1965 Emil Falk
- 1965–1973 Bruno Quaderer
- 1974–1989 Engelbert Beck
- 1989–1998 Walter Wenaweser
- 1998–2015 Herbert Walser
Titelbild: Rupert Quaderer (1891–1975), aufgenommen um 1917, war drei Jahre lang Schaaner Vermittler. (Privatarchiv Rupert Quaderer jun.)
Quellen und Literatur:
- Büchel, Donat: Vermittler. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein. Vaduz, Zürich, 2013. S. 1008.
- https://historisches-lexikon.li. Stichwort: Vermittler. Abgerufen am 1. April 2026.
- Gesetz über die Vermittlerämter vom 12. Dezember 1915. LGBl Nr. 3, 1916.