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Vereinsleben

Retten, löschen, bergen: Die Freiwillige Feuerwehr Schaan

Die Gefahr, die für den Menschen vom Feuer ausgeht, ist wohl so alt wie die Nutzbarmachung desselben. Somit reicht auch die Geschichte der Brandbekämpfung deutlich weiter zurück als jene der in Vereinen organisierten Feuerwehren. Für das freiwillige Feuerwehrwesen spielt dann vor allem die Zeit ab 1862 eine Rolle.

Bereits kurz nach der Liechtensteiner Landesverfassung von 1862 trat ein wegweisendes Gesetzeswerk in Kraft. Im Liechtensteiner Feuerpolizeigesetz von 1865 hiess es: «Sämtliche einer Ortsgemeinde angehörigen männlichen Personen von 16 bis 60 sind […] feuerdienstpflichtig.» Der Gemeinderat und die feuerdienstpflichtigen Männer einer Gemeinde hatten sich in der Pflichtfeuerwehr also wohl oder übel mit der Brandverhütung und Brandbekämpfung zu befassen. So ist leicht nachzuvollziehen, dass sich mit der Zeit ein paar Männer fanden, die sich intensiver damit befassten und sich schliesslich auch zu einem Verein zusammenschlossen. In Schaan war es 1879 so weit. Laut Gemeinderatsprotokoll teilte am 24. Februar Gemeinderat Julius Wanger seinen Ratskollegen mit, dass sich eine freiwillige Feuerwehr gebildet habe. Dies wurde vom gesamten Gremium «gutgeheissen und genehmigt». Die Pflichtfeuerwehr wurde dennoch erst 1957 aufgelöst. In einem Gemeinderatsbeschluss aus jenem Jahr heisst es, dass «mit der Föhnwache […] in Zukunft ausschliesslich die Freiwillige Feuerwehr beauftragt werden» soll. Von da an wurden auch die Obmänner der Pflichtfeuerwehr nicht mehr bestellt. Die letzten waren Malermeister Stefan Wachter von 1945 bis 1957 und Erwin Jehle von 1951 bis 1957.

Vor allem der Zwist ist gut dokumentiert

Aus der Zeit zwischen der Gründung und dem Jahr 1931 lässt sich nicht viel über die Freiwillige Feuerwehr Schaan in Erfahrung bringen, da nur sehr wenige Dokumente überliefert sind. Bezeichnenderweise sind gerade zwei Streitigkeiten gut dokumentiert – eine interne und eine zwischen der Feuerwehr und dem Gemeinderat.

1902 wurde Kommandant Theodor Jehle unter anderem beschuldigt, die Statuten nicht einzuhalten, indem die vorgeschriebene Anzahl an Übungen nicht abgehalten würde. Dessen angeklagt wurde er in einem Brief an die Regierung, gezeichnet von vier Feuerwehrmännern, die um ihre Entlassung aus dem Verein baten. Vorsteher Jakob Falk befürchtete bereits ein «einmaliges Umstürzen des Vereins». Er werde aber «vorläufig noch das Mögliche thun, dasselbe noch verhindern zu können». Schliesslich trat der Kommandant im Folgejahr zurück und die Feuerwehr bestand fort.

Mit ihrem Vorgehen hielten sich die vier Beschwerde führenden Feuerwehrmänner ungeachtet des Ergebnisses jedoch nicht an die Statuten. In § 5 der Bestimmungen für das Steigercorps, also desjenigen Teils der Feuerwehr, der Personen und Sachwerte aus brennenden Gebäuden retten sollte, von 1883 und in Art. V der Feuerwehr-Statuten von 1914 war festgehalten, dass bei Streitigkeiten jede Partei ihre Vertreter und der Verein einen Obmann stellt. In beiden Reglementen heisst es: «Der Entscheidung des Schiedsgerichtes haben sich die streitenden Parteien zu fügen und müssen auf jede weitere Berufung verzichten.» Die direkte Ansprache an die Regierung spricht demnach dafür, dass die Streitigkeiten schwerwiegenderer Natur waren.

Die Unstimmigkeit zwischen Feuerwehr und Gemeinderat datiert auf das Jahr 1932. Nach einem Brand wurde seitens des Gemeinderats Kritik am Vorgehen der Feuerwehr laut. Kommandant Gottlieb Hilti verlangte eine Klarstellung und Beurteilung des Vorgehens der Feuerwehr. Der Gemeinderat bestätigte, dass die Feuerwehr «nach allen Fachregeln» gehandelt habe. Allerdings unterschrieben nicht alle Gemeinderäte diese Erklärung, weshalb sich nur 13 von 31 Feuerwehrleuten mit der Antwort zufriedengaben. Kommandant Hilti liess sich nicht überzeugen, sein Amt weiter auszuüben, appellierte aber an seine Kameraden, einen neuen Obmann zu wählen und der Feuerwehr treu zu bleiben. So kam es schliesslich. Aber auch Hiltis Nachfolger Konrad Wenaweser trat noch einmal «infolge politischer Streitigkeiten» zurück, wie aus dem Protokollbuch der Jahre von 1931 bis 1976 hervorgeht.

Die Mitgliederzahl schwankt

Aufgrund der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft kam es auch in den folgenden Jahrzehnten immer wieder zu Schwankungen in der Mannschaftstärke, die sich stets zwischen etwas mehr als 30 und bis über 50 Mitgliedern bewegte. Seit 1992 sind auch Frauen in den Reihen der Feuerwehr zugelassen. Wer der Feuerwehr als Neumitglied beitritt, durchläuft heute zunächst ein Probejahr. Danach wird er an der jährlichen Generalversammlung in den Verein aufgenommen. Im Verlauf des Grundkurses wird ihm beziehungsweise ihr das allgemeine Basiswissen vermittelt. Anschliessend besteht die Möglichkeit, Spezialistenkurse zu absolvieren.

Übung ist die eine Sache …

Übungen für die Pflichtfeuerwehr wiederum wurden schon im 19. Jahrhundert in den die Feuerwehr betreffenden Gesetzen und Verordnungen gefordert, und die Einhaltung der Anzahl an Pflichtübungen wurde auch überwacht. Die Ausbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Kursen ist demgegenüber erst später belegt, selbst wenn davon ausgegangen werden kann, dass im Ernstfall erworbenes Wissen und Erfahrung in irgendeiner Form an die Kameraden weitergegeben worden ist. Heute wird das vom Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) in Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrverband ausgearbeitete Ausbildungsprogramm jährlich von der Regierung beschlossen. Überhaupt die gesamte Ausbildung hat sich nach dem von der Regierung definierten Ausbildungskonzept zu richten. Auch das Abhalten von Übungen ist nach wie vor gesetzlich geregelt. Der Kommandant hat jährlich einen Übungsplan zu erstellen, der dem ABS vorgelegt werden muss. Gemäss dem Feuerwehrgesetz von 1990 hat jede Feuerwehr mindestens acht Mannschaftsübungen pro Jahr abzuhalten. Diese Übungen sind auf das ganze Jahr zu verteilen. Auf die Arbeitszeit der Feuerwehrleute ist nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Die Fachabteilungen haben einen darüberhinausgehenden Übungsdienst zu leisten. Mindestens einmal jährlich ist eine Kaderübung abzuhalten, und die Regierung kann gemeinsame Übungen mehrerer Gemeindefeuerwehren und weiterer Schutzorganisationen anordnen.

… die Ausrüstung die andere

Der Ausrüstung kam bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert ein hoher Stellenwert bei der Brandbekämpfung zu, selbst wenn sie damals technisch grösstenteils noch nicht besonders weit fortgeschritten war. So verfügte die Schaaner Pflichtfeuerwehr 1878 beispielsweise über 23 Wassereimer, zwölf Haken zum Einreissen brennender Gebäudeteile, vier Leitern und zwei Stützen zum Aufrichten derselben. «Dabei eine alte unbrauchbar», vermerkte das Verzeichnis der Löschrequisiten lakonisch. Hinzu kam eine für die damalige Zeit recht moderne Pferde-Feuerspritze, die 1870 die Hand-Feuerspritze aus dem Jahr 1829 abgelöst hatte, und natürlich die notwendigen Schläuche. 1903 kam schliesslich eine noch modernere Saug-Druckspritze hinzu, die von acht Mann betrieben wurde und 190 Liter Wasser pro Minute 27 Meter weit spritzen konnte, sowie 1910 ein Schlauchwagen. Es zeigte sich bereits damals, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit der Zeit ging, um ihre Freiwillige Feuerwehr und – solange sie noch aktiv war – gleichzeitig auch ihre Pflichtfeuerwehr auszustatten. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Doch die Ausrüstung muss natürlich auch irgendwo untergebracht werden. Im Laufe ihres Bestehens verfügte die Schaaner Feuerwehr daher über mehrere verschiedene Depots beziehungsweise Spritzenhäuser. Das älteste stand bereits vor 1868 in der Wiesengass direkt gegenüber der heutigen Einmündung der Strasse In der Egerta. Ab 1951 diente der Gemeindeschuppen in der Specki als Spritzenhaus, das Feuerwehrdepot wurde im Untergeschoss des Rathauses eingerichtet und 1952 bezogen. 20 Jahre später fand die Übersiedlung ins Depot im Äscherle statt, 2019 schliesslich ins heutige Depot im Undera Forst.

Quellen und Literatur

Gemeindearchiv Schaan, Gemeinderatsprotokolle vom 24.2.1879, 3.2.1945, 3.2.1951 und 15.02.1957.

Feuerwehrgesetz vom 16. Mai 1990. LGBl 1990, Nr. 43.

Thöny, Werner; Hilbe, Herbert: Retten Halten Löschen. 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Schaan. 1879 – 2004. DoMuS-Schriftenreihe, Heft 5. Schaan, 2004.

Auftaktbild: Schaaner Teilnehmer am Landesfeuerwehrtag 1958 in Balzers umrahmen Kommandant Johann Frick, rechts neben dem Schild mit Ehrenbecher. (Bild: Freiwillige Feuerwehr Schaan, Fotograf: Karl Steiger, Schaan) 

Fritz Thöny erzählt aus seiner aktiven Zeit bei der Feuerwehr Schaan.

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Veröffentlicht am 11. November 2025
#sicherheit#feuerwehr#ehrenamt#brandschutz#brände
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