Die Gemeinden haben bereits in der ersten Welle der Corona-Pandemie in Ergänzung zu den Hilfen des Landes Einzelfall-Unterstützungen vergeben. Damit wurden Härtefälle unterstützt, welche aus verschiedenen Gründen durch das Raster der Landesförderungen gefallen sind.
Die Gemeinden werden Unternehmen und Selbstständigen auch weiterhin unter die Arme greifen. Deshalb sollen auch in der zweiten Welle der Corona-Pandemie – subsidiär zu den Landeshilfen – wieder Unterstützungen für Härtefälle durch die Gemeinden ermöglicht werden.
• Die Unterstützungen gelten für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. Die Einreichefrist für die Anträge 01. Oktober bis 31. Dezember 2020 ist leider bereits abgelaufen.
• Die Anträge für den Zeitraum Januar bis März 2021 sind bis Ende April 2021 einzureichen. Nach dem Ablauf der Fristen sind für den entsprechenden Zeitraum keine Anträge mehr möglich. Der Antrag kann auch eingereicht werden, wenn vom Land noch kein Bescheid vorliegt (vorsorgliche Einreichung).
• Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung noch ein Recht auf eine Verfügung bei einem ablehnenden Entscheid.
Ablauf / Vorgehen
• Vorgängig müssen alle Hilfen beim Land beantragt werden; erst wenn von dort ablehnende Bescheide vorliegen, kann die Hilfe bei der Gemeinde beansprucht werden (eine vorsorgliche Einreichung vor Ende April ist natürlich möglich und sinnvoll).
• Die Unterstützung muss mit dem offiziellen Formular beantragt werden. Zusammen mit dem Formular sind die darin aufgeführten Unterlagen einzureichen. Gleichzeitig wird auch das Einverständnis für die Prüfung durch die Gemeindekasse schriftlich gegeben.
• Das Formular kann eingescannt und zusammen mit den Unterlagen (pdf-Dateien) an Gemeindesekretär Uwe Richter (uwe.richter@schaan.li) gesendet werden.
• Für die weitere Prüfung und Zusammenstellung wird ein externer Berater beigezogen .
• Die Angaben werden geprüft und mit dem Antragsteller besprochen.