Ein Arbeitgeber hat auf verschiedene Punkte zu achten, wenn er ausländische Staatsangehörige anstellt (Meldepflichten, Bewilligungsverfahren). Diese können Sie unter Pflichten des Arbeitgebers oder Dienstleistungsempfängers (Externer Link) abrufen.
Möchten Sie zwar in Liechtenstein arbeiten, aber nicht wohnen, so sind die Vorschriften für Grenzgänger (Externer Link) für Sie massgebend.
Wenn Sie bereits in Liechtenstein wohnen und Sie Ihre Familie nachkommen lassen möchten, beachten Sie bitte die Vorschriften für den Familiennachzug (Externer Link).