Für jede und jeden, der in Liechtenstein einen Neu-, Um- oder Anbau eines Gebäudes plant, ein Gebäude anders nutzen möchte als bislang (z.B. aus einer Wohnung Büroräume machen möchte), ein Haus abbrechen oder renovieren möchte, ist die Bauverwaltung der jeweiligen Standortgemeinde die zentrale Anlaufstelle. Wir überprüfen Ihr Bauvorhaben auf seine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Der Gemeinderat ist anschliessend das "Genehmigungsorgan" auf Gemeindeebene, die definitive Bewilligung stellt dann allerdings erst das Liecht. Hochbauamt aus. Informationen über die Vorschriften des Landes erhalten Sie auf den Internet-Seiten des
Liecht. Hochbauamtes (Externer Link), nämlich: