Dieser Steuer unterliegen insbesondere die natürlichen Personen mit Wohnsitz in Schaan sowie diejenigen Personen, die sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Schaan aufhalten. Einmal jährlich ist jeder steuerpflichtige Einwohner verpflichtet, Auskunft über sein Vermögen und sein Einkommen zu geben. Die Steuersätze werden jedes Jahr vom
Liecht. Landtag (Externer Link) festgelegt. Zu der sogenannten Landessteuer wird die Gemeindesteuer mit dem Gemeindesteuerzuschlag hinzugerechnet. Dieser beträgt aktuell in Schaan 150%.
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