Gemeinde Schaan - Navigation

Navigationshilfe

dorf
 
 

Grundverkehrskommission

Für die Ausarbeitung eines (Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Erb-) Vertrages wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt (Externer Link) oder ein Immobilienunternehmen. Die Unterschriften sind zu beglaubigen, was am einfachsten durch den Vermittler vorgenommen wird. Der Vermittler in Schaan ist Herbert Walser, Tel. privat +423 / 232 56 38, Email vermittler@schaan.li, sein Stellvertreter ist Norbert Ritter.

Anschliessend können Sie beim Gemeindesekretariat (Tel. +423 / 237 72 00, E-Mail info@schaan.li) das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Diese Unterlagen sind:
 
  • Beglaubigter Vertrag (= Original), zusätzlich wird pro Vertragspartei eine weitere Kopie empfohlen.
  • Vollständiger Grundbuchauszug des Erwerbers. Sollte der Erwerber keinen Grundbesitz haben, ist eine entsprechende Bestätigung des Amtes für Justiz, Abteilung Grundbuch, beizubringen.
  • Wohnsitzbestätigung (gilt nur für Ausländer). Diese erhalten Sie beim Ausländer- und Passamt in Vaduz.
  • Weitere Unterlagen gemäss Antragsformular.


In bestimmten Fällen (z.B. nahe verwandtschaftliche Beziehung) ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Einbezug der Grundverkehrskommission möglich. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindesekretariat, Tel. +423 / 237 72 00.

Die Grundverkehrskommission tritt in der Regel einmal im Monat zusammen. Die Termine erfahren Sie beim Gemeindesekretariat (Tel. +423 / 237 72 00, E-Mail info@schaan.li).

 

 

Wenn Ihnen Informationen zu unserer Webseite www.schaan.li fehlen oder Sie Anregungen und Ergänzungen haben, teilen Sie uns dies bitte mit: Tel. +423 / 237 72 00 oder Email info@schaan.li. Besten Dank.

Suche

drucken