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Einbürgerung

Sie können durch verschiedene Arten das Landesbürgerrecht von Liechtenstein erwerben:
 
  •  im sogenannten "ordentlichen Verfahren", d.h. durch Abstimmung (gesetzliche Grundlage LGBl. 1996 Nr. 76)
  • durch Eheschliessung (gesetzliche Grundlage LGBl.
  • infolge längerfristigem Wohnsitz im FL
     

Weitere Informationen zum Erwerb des Landesbürgerrechtes erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Vaduz.



Besitzen Sie bereits das Landesbürgerrecht von Liechtenstein, allerdings das Gemeindebürgerrecht einer anderen Gemeinde, können Sie unter gewissen Voraussetzungen das Bürgerrecht von Schaan erwerben:
 

  • Landesbürgerinnen und -bürger anderer Gemeinden können unter der Bedingung, dass sie ununterbrochen 5 Jahre direkt vor der Antragstellung Wohnsitz in Schaan gehabt haben, der Gemeinde Schaan stellen.
  • Jede volljährige Antragstellerin bzw. jeder volljährige Antragsteller muss ein Antrag bei der Gemeindevorstehung einreichen. Kinder können auf dem Antragsformular der Eltern aufgeführt werden.
Wenn Ihnen Informationen zu unserer Webseite www.schaan.li fehlen oder Sie Anregungen und Ergänzungen haben, teilen Sie uns dies bitte mit: Tel. +423 / 237 72 00 oder Email info@schaan.li. Besten Dank.

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