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Zuzug nach Liechtenstein

Wenn Sie nach Liechtenstein ziehen möchten, sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen. Zuständig ist das Ausländer- und Passamt (Externer Link) des Landes Liechtenstein.

Es wird unterschieden, ob Sie: 
  
  • in Liechtenstein wohnen und arbeiten möchten.
  • in Liechtenstein wohnen möchten, ohne erwerbstätig zu sein.

 
Ein Arbeitgeber hat auf verschiedene Punkte zu achten, wenn er ausländische Staatsangehörige anstellt (Meldepflichten, Bewilligungsverfahren). Diese können Sie unter Pflichten des Arbeitgebers oder Dienstleistungsempfängers (Externer Link) abrufen.

Möchten Sie zwar in Liechtenstein arbeiten, aber nicht wohnen, so sind diese Vorschriften (Externer Link) für Sie massgebend.

Wenn Sie bereits in Liechtenstein wohnen und Sie Ihre Familie nachkommen lassen möchten, beachten Sie bitte die Vorschriften für den Familiennachzug (Externer Link).

Wenn Ihnen Informationen zu unserer Webseite www.schaan.li fehlen oder Sie Anregungen und Ergänzungen haben, teilen Sie uns dies bitte mit: Tel. +423 / 237 72 00 oder Email info@schaan.li. Besten Dank.

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