Der
Reisepass ist der ordentliche Staatsangehörigkeits- und Identitätsausweis der liechtensteinischen Landesangehörigen. Er darf im In- und im Ausland als Identitätsausweis verwendet werden, sofern nicht andere Ausweise vorgeschrieben sind. Der Reisepass ist gültig für alle Staaten, sofern nicht eine Beschränkung eingetragen ist. Welche Unterlagen Sie benötigen, um einen Reisepass zu erhalten, und wie Sie dazu vorgehen müssen, können Sie auf den Seiten des
Liecht. Ausländer- und Passamtes (Externer Link), bzw. direkt bei den
Informationen zum maschinenlesbaren liechtensteinischen Pass (Externer Link) erfahren.
Jeder liechtensteinische Landesangehörige hat Anspruch auf eine
Identitätskarte. Bei Minderjährigen ist ein Antrag oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Identitätskarte darf im In- und im Ausland als Identitätsausweis verwendet werden, sofern nicht andere Ausweise vorgeschrieben sind. Welche Unterlagen Sie benötigen, um eine Identitätskarten zu erhalten, und wie Sie dazu vorgehen müssen, können Sie auf den Seiten des
Liecht. Ausländer- und Passamtes (Externer Link), bzw. direkt bei den Informationen
zur liechtensteinischen Identitätskarte (Externer Link) erfahren.